Freitag, 25. Juni 2010
Arbeit und Soziales
Gesamtbelegschaft über Einzelinteresse stellen
Zersplitterung der Tariflandschaft verhindern
Zur Aufgabe des bisherigen Grundsatzes in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Anwendung der Tarifeinheit erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:
Die Aufgabe des bisherigen Grundsatzes „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ ist problematisch. Belegschaften dürfen durch einzelne Funktionseliten und Berufsgruppen nicht gespalten werden. Wir treten für Maßnahmen ein, die die Interessen der Gesamtbelegschaft eines Betriebes über das Einzelinteresse stellen.
Eine Verfassungsänderung halten wir dazu nicht für erforderlich. Die völlige Zersplitterung der Tariflandschaft, die Lahmlegung ganzer Betriebe aufgrund von Spartenwillkür, hat mit der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie nicht viel zu tun. Das ist falsch verstandene Tarifautonomie! Echte Tarifautonomie setzt die Wünsche der Belegschaft eines Betriebes über die Wünsche Einzelner. Wir brauchen diese „echte“ Tarifautonomie und müssen diese unterstützen durch ein modernes Tarifvertragsrecht.